Abgasüberprüfung für Flüssiggasstapler in Berlin und Umgebung.
Wir führen für Ihren Gabelstapler mit Flüssiggasmotor CO-Abgasuntersuchungen durch.
Prüfung der Dichtheit, der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit.
Nach BGV D34 §37 (UVV45/VBG21) muss bei allen Gabelstaplern, die mit Flüssiggas angetrieben werden, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch halbjährlich, eine CO-Abgasuntersuchung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Gasanlage des Staplers alle 1.000 Betriebsstunden bzw. jährlich auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.